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20.08.2009

SFA kritisiert geplante EU-Regulierung für Hedge Funds

Nach einem schwierigen 2008 hat sich der Grossteil der alternativen Anlagen wieder erholt. Substanzielle Nachteile für die Branche und Drittstaaten wie die Schweiz birgt jedoch der EU-Richtlinienvorschlag für Alternative Investment Fund Managers. Die Swiss Funds Association SFA verlangt konkrete Verbesserungen und den Marktzutritt der Schweiz zum EU-Raum für Kollektivanlagen.

Die bereits im ersten Quartal 2009 einsetzende Stabilisierung im Hedge-Fund-Markt hält an. Die Aussichten für den Rest des Jahres stimmen optimistisch, denn der erhebliche Deleveraging-Prozess in der Hedge-Fund-Branche ist weitgehend abgeschlossen, die Illiquidität deutlich geringer. Auf der Kundenseite bekennen sich institutionelle Investoren weiterhin zu Hedge-Fund-Anlagen. „Mit +5.2% war die Performance im ersten Halbjahr befriedigend, aber noch nicht überwältigend. In der zweiten Jahreshälfte bieten sich jedoch interessante Investitionsopportunitäten. Wir erwarten in Zukunft wieder ein Wachstum der verwalteten Vermögen in der Höhe von jährlich 10-20%“, sagt Dr. Philipp Cottier, Vorsitzender des Business Council des SFA-Fachausschusses Alternative Investments, an einer Medienkonferenz der Swiss Funds Association SFA am 20. August 2009 in Zürich.

Kritik an EU-Regulierungsvorschlag
Auf regulatorischer Ebene stehen alternative Anlagen mit dem Richtlinienentwurf der EU für Alternative Investment Fund Managers (AIFM) derzeit im Mittelpunkt. „Anstatt besser regulierte und stabilere Märkte zu schaffen, führt der vorliegende Vorschlag zu mehr Rechtsunsicherheit und höheren Kosten für einen Grossteil des bereits jetzt regulierten Fonds- und Asset-Management-Geschäfts – und dies zum Nachteil für die Investorinnen und Investoren in der EU. Zudem werden Drittstaaten wie die Schweiz und die USA massiv diskriminiert“, erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA. So kann das Asset Management von AIFM nicht an Drittstaaten delegiert werden, was das entsprechende Geschäft von der Schweiz aus bedroht und europäischen institutionellen Investoren die Auswahl von Asset Managern und Produkten massiv einschränkt. Damit AIFM aus der Schweiz und sonstigen Drittstaaten ihre Produkte an institutionelle Investoren in der EU verkaufen können, müssen zudem zahlreiche Bedingungen erfüllt werden. „Aber auch wenn alle erfüllt sind, besteht eine dreijährige Wartefrist. Das ist reiner Protektionismus, den wir entschieden bekämpfen“, sagt Dr. Matthäus Den Otter.

Gegen die vorgeschlagene Regelung der Aufgaben und der Haftung der Depotbanken sowie derer Beauftragten (sog. “Subcustodians“) bestehen ebenfalls erhebliche Bedenken. „Auf regulatorische Schnellschüsse sollte verzichtet und das Ergebnis der laufenden Konsultation der EU-Kommission im Bereich der den Depotbanken obliegenden Pflichten in der UCITS-Richtlinie abgewartet werden“, sagt Matthäus Den Otter. Im Weiteren fordert die SFA mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen Richtlinienvorschlag für AIFM, MiFID und UCITS-Regelwerk.

Auch sollen Manager, die ihre Produkte ausschliesslich im Domizilland vertreiben wollen, nicht in den Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie fallen, sich dieser aber fakultativ unterstellen können. Die EU-Länder sollen zudem selbst entscheiden können, welche Kollektivanlagen aus Drittstaaten bei ihnen vertrieben werden. Die neue Richtlinie legt den Grundstein für eine europäische Regulierung des institutionellen Fondsmarktes, welche die UCITS-Regulierung für Publikumsfonds ergänzt. „Als Drittstaat haben wir dazu nur bedingt Zutritt, deshalb streben wir einen Marktzutritt der Schweiz zum EU-Raum für Kollektivanlagen an“, fordert Dr. Matthäus Den Otter.

Kritisch an der Medienkonferenz äusserte sich auch Florence Lombard, Executive Director der Alternative Investment Management Association Limited (AIMA): “Wir befürworten die Bewilligung und Registrierung von AIFM sowie das Reporting von systemrelevanten Daten. Wir sind jedoch sehr besorgt über die weltweiten Auswirkungen, welche die Richtlinie auf Investoren, Manager alternativer Anlagen und Custodians haben könnte. Wir hoffen, dass der Entwurf entsprechend überarbeitet wird und damit die vielen unbeabsichtigten Konsequenzen, welche Vorsorgegelder, Ersparnisse und Stellen in ganz Europa betreffen, vermieden werden können.“




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